DIE PRIVATE

KRANKENVERSICHERUNG


Das Wertvollste ist deine Gesundheit. Daher ist es wichtig, eine leistungsstarke Krankenversicherung an deiner Seite zu haben und die Sicherheit zu erlangen, im Krankheitsfall optimal versorgt zu sein.

EIN AUSZUG DER LEISTUNGEN, DIE DEINE KRANKENVERSICHERUNG HABEN SOLLTE:

  1. Eine nachweisbar, exzellente Beitragsstabilität.
  2. Keine Begrenzung auf die Sitzungsanzahl im psychotherapeutischen Bereich.
  3. Einen offenen Hilfsmittelkatalog und somit keine Ausschlüsse durch namentliche Aufzählung.
  4. Ein anerkannt gutes Preis-Leistungsverhältnis.
  5. Umfassende Leistungsübernahmen auch für den Teil, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist.
  1. Keine Begrenzung im ambulanten und stationären Bereich hinsichtlich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  2. Eine schlanke Verwaltung und daher kurze Entscheidungswege.
  3. Rechnungen können auf Wunsch einfach per App eingereicht werden.
  4. Faires Beitragsrückerstattungssystem bei Nichtinanspruchnahme der Leistung.
  5. Unbürokratische Abwicklung.

FINANZIELLER ASPEKT


Mit Ausnahme des Bundeslandes Hamburg zahlen Lehrkräfte in den übrigen Bundesländern in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) den vollen Beitrag. Das bedeutet sie erhalten keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag durch den Dienstherrn (Arbeitgeber).

Entscheiden Sie sich als Lehrkraft für eine private Krankenversicherung, kommt ihr Anspruch auf Beihilfe zum Tragen. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten.

Je nach Dienstherr liegt der Beihilfesatz bei mindestens 50 Prozent. Lediglich die verbleibenden Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.

Daher können Lehrkräfte und Referendare bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung stark profitieren.

WIE FUNKTIONIERT DAS ABRECHNUNGSSYSTEM DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG IM ZUSAMMENSPIEL MIT DER BEIHILFE IN DER PRAXIS?

Aufgrund eines Arztbesuches in Folge einer Erkältung erhältst du eine Rechnung über 220,00 Euro. Bei einem Beihilfesatz in Höhe von 50 Prozent würdest du von der Beihilfe 110,00 Euro und die anderen 110,00 Euro über deine private Krankenversicherung erstattet bekommen.

WIE HOCH KANN DER BEIHILFEANSPRUCH WERDEN?

Der Beihilfeanspruch durch den Dienstherrn liegt bei mindestens 50 Prozent. Aufgrund des Familienstandes beziehungsweise der Anzahl der Kinder kann sich der Beihilfesatz erhöhen.

In den meisten Bundesländern gilt für ledige oder verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind ein Beihilfesatz von 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind und in dem Zeitraum der Pension steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Die Erhöhung des Beihilfesatzes führt wiederrum zu einer Verringerung des Eigenanteils der privaten Krankenversicherung.

FAZIT ZUM FINANZIELLEN ASPEKT:

In den meisten Fällen lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung, da die monatlichen Kosten in der privaten Krankenversicherung häufig deutlich geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der entscheidende Unterschied ist dabei der Beihilfeanspruch als verbeamtete Lehrkraft. Während in der gesetzlichen Krankenkasse immer der Vollbeitrag geleistet werden muss (Ausnahme Hamburg), übernimmt die Beihilfe einen Anteil der Krankheitskosten in Höhe von mindestens 50 Prozent.

Eine pauschale Aussage lässt sich allerdings niemals treffen. Für die exakte Ermittlung des Monatsbeitrages für Lehrkräfte spielen das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Daher sind ein individueller Krankenversicherungsvergleich und eine Beratung unverzichtbar.

LEISTUNGSASPEKT


Neben dem finanziellen Vorteil bieten die privaten Krankenversicherungen zahlreiche Leistungsvorteile gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Dazu zählen beispielsweise:
  • Häufig bevorzugte Behandlung durch die Ärzte aufgrund der privatärztlichen Abrechnung.
  • Bei leistungsstarken Tarifen erhält man speziell bei schweren Krankheiten Zugang zu Spezialisten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
  • Innovative Hilfsmittel werden bei medizinischer Notwendigkeit in den guten Tarifen ebenfalls übernommen.
  • Sehr gute und weit gefasste Leistungen im zahnärztlichen Bereich.
  • Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt

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